35-Stunden-Woche – Analyse des Wissenschaftlichen Rechercheservices der Hans-Böckler-Stiftung
Die durchschnittlich tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit in Deutschland beträgt laut Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung 37,8 Stunden. Etwa 19,6 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Branchen, in denen Branchentarifverträge eine Regelarbeitszeit von 35 Stunden oder weniger vorsehen.
Branchen mit 35-Stunden-Woche
Die tarifliche 35-Stunden-Woche ist vor allem in folgenden Industriezweigen verbreitet:
- Metall- und Elektroindustrie
- Holz- und Kunststoffindustrie
- Eisen- und Stahlindustrie
- Papierverarbeitende Industrie
- Druckindustrie
Darüber hinaus existieren Haustarifverträge mit vergleichbaren Regelungen, beispielsweise bei der Deutschen Telekom, wo eine Wochenarbeitszeit von 34 Stunden gilt (Quelle).
Es ist zu beachten, dass die genannten knapp 20 Prozent sich nicht direkt auf die Anzahl der Beschäftigten übertragen lassen, da nicht alle Arbeitnehmer in den betreffenden Branchen in tarifgebundenen Unternehmen tätig sind.
Flexibilität innerhalb der Tarifverträge
Die meisten Tarifverträge erlauben eine gewisse Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. So können Arbeitszeiten für Teile der Belegschaft sowohl verlängert als auch verkürzt werden, um beispielsweise Schwankungen in der Auslastung auszugleichen.
Eine vorübergehende Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist möglich, etwa zur Bewältigung von Auftragsspitzen. Um Missbrauch zu verhindern, ist dies beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie nur für etwa ein Fünftel der Beschäftigten gleichzeitig zulässig. Zudem werden Überstunden zusätzlich vergütet.
Prof. Dr. Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs, betont, dass Tarifverträge trotz Flexibilität die Interessen der Beschäftigten schützen und einseitige Arbeitszeitausweitungen oder Lohnkürzungen verhindern, was sich positiv auf Kaufkraft, Arbeitsmarkt und Sozialkassen auswirkt.
Planbarkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, hebt hervor, dass tarifliche Regelungen eine planbare Arbeitszeit ermöglichen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Erwerbs- und Sorgearbeit miteinander zu verbinden und insbesondere die Erwerbsmöglichkeiten von Frauen zu verbessern.
Die Debatte um Arbeitszeiten sollte daher mit Bedacht geführt werden. Das Zusammenspiel aus gesetzlichem Arbeitszeitrahmen und tariflichen Vereinbarungen stellt eine Stärke des deutschen Arbeitsmarktes dar. Unternehmen sind aufgefordert, diese Instrumente zu nutzen, anstatt Tarifverträge zu umgehen oder gesetzliche Regelungen in Frage zu stellen.
Weiterführende Informationen
Kontakt für wissenschaftliche Rückfragen
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Telefon: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de




















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