Pflege von Angehörigen im Erwerbsleben: Wie sie Rentenansprüche gefährdet und welche Bedingungen für Rentenpunkte gelten

Pflege von Angehörigen im Erwerbsleben: Wie sie Rentenansprüche gefährdet und welche Bedingungen für Rentenpunkte gelten

Auswirkungen der Angehörigenpflege im späten Erwerbsleben auf Rentenansprüche

Intensive Pflege von Angehörigen im fortgeschrittenen Erwerbsalter kann zu einer Verringerung der späteren Rentenansprüche führen, insbesondere wenn für diese Pflege keine zusätzlichen Rentenpunkte angerechnet werden. Dies belegen aktuelle Untersuchungen des Deutschen Zentrums für Altersfragen, die auf einer Verknüpfung von Befragungsdaten und Rentenversicherungsinformationen basieren.

Bedingungen für die Anrechnung von Rentenpunkten bei Pflege

Rentenpunkte für Pflegeleistungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen vergeben:

  • Die pflegende Person muss mindestens zehn Stunden wöchentlich pflegen.
  • Die Erwerbstätigkeit darf 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Die gepflegte Person muss mindestens den Pflegegrad 2 aufweisen.

Die Anzahl der Rentenpunkte variiert zudem je nach Pflegegrad und Art der erbrachten Pflegeleistung.

Untersuchungsdaten und Methodik

Die Analyse basiert auf Daten von Personen der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1955. Verwendet wurde der Datensatz SOEP-RV, der Befragungsinformationen des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) mit administrativen Daten der Deutschen Rentenversicherung kombiniert. Dadurch lässt sich differenzieren, ob Pflegeleistungen rentenrechtlich anerkannt wurden und wie viele Rentenpunkte zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr tatsächlich erworben wurden.

Ergebnisse der Studie

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Auswirkungen der familiären Pflege auf die Rentenansprüche stark von der rentenrechtlichen Anerkennung und dem Erwerbsverlauf abhängen:

  • Pflegende, die keine Rentenpunkte für ihre Pflege erhalten, weisen insbesondere bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung geringere Rentenanwartschaften auf als Personen ohne Pflegeverpflichtungen.
  • Für Pflegende, deren Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung rentenrechtlich anerkannt sind, zeigen sich in bestimmten Erwerbsverläufen – etwa bei Teilzeitbeschäftigten, Personen in Frührente oder Erwerbsminderungsrente sowie bei Hausfrauen und Hausmännern – höhere Rentenanwartschaften.
  • Der Ausgleich durch Rentenpunkte bleibt jedoch insgesamt selektiv und begrenzt.

Bewertung und politische Implikationen

Dr. Ulrike Ehrlich betont, dass Rentenpunkte für Pflege zwar bedeutsam sind, jedoch nicht alle pflegenden Personen erreichen, die mit Rentennachteilen rechnen müssen. Besonders problematisch ist die Kombination intensiver Pflege mit umfangreicher Erwerbstätigkeit, die häufig nicht zu zusätzlichen Rentenpunkten führt.

Die aktuelle Regelung berücksichtigt somit nur einen Teil der pflegenden Angehörigen. Insbesondere Personen, die intensive Pflege mit einer umfangreichen Erwerbstätigkeit verbinden, aber keine Rentenpunkte erhalten – etwa weil sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen oder die rentenrechtliche Anerkennung nicht nutzen – sind einem erhöhten Risiko für Rentennachteile ausgesetzt.

Der derzeitige Referentenentwurf sieht vor, dass die Pflegekassen künftig maximal 70 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Eine solche Reduzierung könnte die rentenrechtliche Anerkennung familiärer Pflege weiter einschränken. Zudem bleiben viele erwerbstätige Pflegende ausgeschlossen, da Personen mit mehr als 30 Wochenstunden keine Rentenpunkte für Pflege erhalten, selbst wenn ihre Arbeitszeit aufgrund der Pflege bereits reduziert wurde. Diese Regelung steht im Widerspruch zu politischen Zielen, die sowohl Angehörigenpflege als auch eine hohe Erwerbsbeteiligung fördern wollen.

Projektinformationen

Die dargestellten Ergebnisse stammen aus dem Projekt „Pflege-Ruhestand-Armut? Familiäre Pflege in der späten Erwerbsphase und ihre Konsequenzen für die Alterssicherung“, das von 2022 bis 2024 vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) gefördert wurde.


Wissenschaftliche Ansprechpartnerin

Dr. Ulrike Ehrlich: https://www.dza.de/ueber-uns/mitarbeiterinnen/profilseite/ehrlich-ulrike


Originalpublikation

Die detaillierten Forschungsergebnisse sind veröffentlicht in:
Ehrlich, U., Kelle, N., Lozano Alcántara, A., & Romeu Gordo, L. (2026). Is there a pension penalty for late-career family caregiving in Germany? The role of pension care credits and employment career. European Journal of Ageing, 23. https://doi.org/10.1007/s10433-026-00923-y

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