Tarifverträge in der dualen Ausbildung: Ergebnisse einer WSI-Studie
Eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung analysiert die Auswirkungen tariflicher Regelungen auf die duale Ausbildung in Deutschland. Die Studie umfasst 20 bedeutende Branchen und zeigt, wie Tarifverträge wesentliche Rahmenbedingungen für Auszubildende gestalten.
Tarifliche Ausbildungsvergütung
Die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr liegt im Durchschnitt bei 1.165 Euro monatlich. Damit übersteigt sie die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro um durchschnittlich 441 Euro. Diese Mindestausbildungsvergütung gilt als Untergrenze für Betriebe ohne Tarifbindung. Für das zweite und dritte Ausbildungsjahr steigen die tariflichen Vergütungen auf durchschnittlich 1.255 Euro beziehungsweise 1.353 Euro. In Ausbildungsberufen mit einem vierten Jahr liegt der Durchschnitt bei 1.454 Euro. Die gesetzlichen Mindestvergütungen bleiben in allen Ausbildungsjahren deutlich darunter.
Die Höhe der tariflichen Vergütung variiert zwischen den Branchen erheblich. Nur in drei der untersuchten Branchen liegt die Vergütung im ersten Jahr unter 1.000 Euro. Neun Branchen zahlen regional oder bundesweit 1.200 Euro oder mehr. Besonders hohe Vergütungen finden sich im öffentlichen Dienst bei Pflegeberufen mit 1.491 Euro (Bund und Gemeinden) beziehungsweise 1.441 Euro (Länder ohne Hessen).
Weitere tarifliche Leistungen für Auszubildende
Tarifverträge regeln neben der Vergütung auch weitere finanzielle Leistungen, die die Attraktivität der Ausbildungsbetriebe erhöhen können. Dazu zählen unter anderem:
- Weihnachts- und Urlaubsgeld, das in fast allen untersuchten Branchen außer dem Friseurhandwerk und der Floristik in Ostdeutschland festgeschrieben ist.
- Lernmittelzuschüsse für Lehrbücher, Arbeitskleidung oder Werkzeuge, die in zehn Branchen tariflich vereinbart sind.
- Mobilitätsbeihilfen wie Fahrtkostenzuschüsse oder Unterstützung bei Wohnkosten in fünf Branchen sowie bei der Deutschen Bahn AG.
- Prämien für den erfolgreichen Ausbildungsabschluss, insbesondere im öffentlichen Dienst und im Friseurhandwerk.
Die Höhe der Sonderzahlungen variiert stark. In Branchen wie der Süßwarenindustrie, der chemischen Industrie oder dem privaten Transportgewerbe summieren sich Weihnachts- und Urlaubsgeld auf über 120 Prozent einer Monatsvergütung. In anderen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie oder dem Bankgewerbe liegen diese Sonderzahlungen bei etwa 100 Prozent.
Freistellungen für Prüfungen
Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet Betriebe, Auszubildende für Prüfungen und bestimmte Ausbildungsmaßnahmen freizustellen. Einige Tarifverträge erweitern diese Regelungen und gewähren zusätzliche Freistellungstage, um eine bessere Vorbereitung auf Prüfungen zu ermöglichen.
Übernahme nach der Ausbildung
In zwölf der untersuchten Branchen enthalten Tarifverträge Empfehlungen zur Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss. Diese sogenannten Soll-Regelungen formulieren das Ziel, die Auszubildenden befristet oder unbefristet im Betrieb zu beschäftigen, teilweise abhängig vom Prüfungsergebnis. Die Übernahme wird häufig im Kontext der Fachkräftesicherung betont. Rechtlich verbindliche Ansprüche für Auszubildende ergeben sich daraus jedoch nicht. Einige Branchen sehen zudem vor, die Perspektiven der Auszubildenden frühzeitig zu planen oder bei fehlenden internen Stellen externe Vermittlungen zu unterstützen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt in den tariflichen Regelungen zur Ausbildung bislang eine untergeordnete Rolle. Angesichts steigender Lebensalter bei Familiengründungen könnte dieses Thema zukünftig an Bedeutung gewinnen, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Berufsbilder und Beschäftigungsbiografien. Die WSI-Forscherin Dr. Magdalena Polloczek sieht hier Potenzial für eine zukunftsorientierte Qualifizierung älterer Beschäftigter durch duale Ausbildung.
Kontaktinformationen der Wissenschaftlichen Ansprechpartner
- Dr. Magdalena Polloczek
WSI-Expertin für Aus- und Weiterbildung
Telefon: 0211-7778-333
E-Mail: Magdalena-Polloczek@boeckler.de - Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Telefon: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Quelle
Polloczek, Magdalena / Mach, Linus (2026): Wie gestalten Tarifverträge die betriebliche Ausbildung? Übersicht und Verbreitung anhand ausgewählter Tarifbranchen. Analysen zur Tarifpolitik, Nr. 118, September 2026.
Download: https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009482




















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