GBP-Monitor Juli 2026: Skepsis der Unternehmen gegenüber EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz
Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht endete im Juni 2026. Obwohl die Transparenzpflichten nun grundsätzlich für alle Unternehmen gelten, hat sich bislang nur etwa ein Fünftel der Unternehmen intensiv mit den neuen Vorgaben beschäftigt. Gleichzeitig zweifelt nur eine geringe Minderheit daran, dass die Richtlinie das Ziel der Verringerung von Entgeltunterschieden zwischen Frauen und Männern erreicht. Stattdessen wird vor allem ein erhöhter bürokratischer Aufwand erwartet. Dies ergibt die Juli-Umfrage des German Business Panel (GBP) an der Universität Mannheim.
Ziele und Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden. Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Entgelttransparenzgesetz gelten die neuen Transparenzansprüche unabhängig von der Unternehmensgröße. Zudem werden für Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten stufenweise erweiterte Berichtspflichten zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden eingeführt.
Ergebnisse der aktuellen Umfrage
Die Untersuchung des GBP beleuchtet die Haltung deutscher Unternehmen zu den neuen Anforderungen und ihre erwarteten Auswirkungen.
- Die Bewertung der Richtlinie korreliert stark mit der Einschätzung der aktuellen Wirtschaftspolitik. Unternehmen, die mit der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zufrieden sind, bewerten die Richtlinie positiver. Im Gegensatz dazu lehnen 54 Prozent der wirtschaftspolitisch kritischen Unternehmen die Vorgaben ab.
- Mehr als ein Drittel der Unternehmen (37,1 %) erwartet einen Anstieg des administrativen Aufwands.
- Nur 3,1 % der Befragten gehen davon aus, dass die Richtlinie tatsächlich zur Reduzierung des Gender Pay Gaps beiträgt.
- Lediglich 6,7 % planen, ihre Gehaltsstrukturen künftig gezielt auf geschlechtsspezifische Unterschiede zu überprüfen.
Prof. Dr. Jannis Bischof, wissenschaftlicher Projektleiter des GBP, erläutert: „Viele Unternehmen verbinden die Richtlinie vor allem mit zusätzlichen Dokumentationspflichten. Dass daraus mehr Lohngerechtigkeit entsteht, wird bislang kaum erwartet. Dies zeigt, dass die Zielsetzung der Richtlinie in der Praxis noch nicht verankert ist.“
Branchenbezogene Unterschiede und Handlungsbedarf
Besonders auffällig ist, dass Branchen mit hohen Entgeltunterschieden bislang selten zusätzliche Überprüfungen planen. So beträgt der Gender Pay Gap im Sozial- und Gesundheitswesen fast 18 Prozent, doch nur fünf Prozent der Unternehmen in diesem Bereich beabsichtigen, ihre Gehaltsstrukturen gezielt auf geschlechtsspezifische Differenzen zu analysieren.
Prof. Dr. Davud Rostam-Afschar, Projektleiter des GBP, kommentiert: „Die Bereitschaft zur kritischen Überprüfung der Gehaltsstrukturen konzentriert sich nicht auf die Branchen mit dem größten Handlungsbedarf. Gerade dort, wo die Unterschiede am ausgeprägtesten sind, findet bisher wenig zusätzliche Aktivität statt.“
Vorbereitungsstand der Unternehmen
Die Umfrage zeigt zudem, dass die EU-Richtlinie bislang nur begrenzte Beachtung findet. Über ein Viertel der Unternehmen (26,8 %) hat nach eigenen Angaben noch nie von der Richtlinie gehört. Weitere 52,2 % haben sich bislang nicht konkret mit den Anforderungen auseinandergesetzt. Besonders gering ist der Vorbereitungsgrad bei kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und ohne etablierte standardisierte Gehaltsstrukturen.
Prof. Bischof fasst zusammen: „Gerade die Unternehmen, die organisatorisch am wenigsten auf transparente Vergütungssysteme vorbereitet sind, haben sich bislang am seltensten mit den neuen Anforderungen beschäftigt.“
Informationen zum German Business Panel
Das German Business Panel befragt monatlich über 800 Unternehmen zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Dabei werden Daten zu erwarteten Umsatz-, Gewinn- und Investitionsveränderungen, unternehmerischen Entscheidungen, der erwarteten Schließungsrate in der Branche sowie der Zufriedenheit mit der Wirtschaftspolitik erhoben. Zusätzlich werden alle drei Monate spezielle aktuelle Fragestellungen untersucht.
Hintergrund zum Forschungsprojekt
Das German Business Panel ist Teil des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten überregionalen Projekts „Accounting for Transparency“. Der Sonderforschungsbereich (SFB) „TRR 266 Accounting for Transparency“ startete im Juli 2019 und wurde im Mai 2023 um vier Jahre verlängert. Er ist der erste SFB mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und umfasst über 100 Wissenschaftler*innen von acht Universitäten, darunter die Universität Mannheim, die Universität Paderborn, die Humboldt-Universität zu Berlin sowie weitere renommierte Einrichtungen.
Die Forschung konzentriert sich darauf, wie Rechnungswesen und Besteuerung die Transparenz von Unternehmen beeinflussen und wie Regulierungen sowie Unternehmenstransparenz auf Wirtschaft und Gesellschaft wirken. Das Fördervolumen des SFB beträgt rund 18 Millionen Euro.
Kontaktinformationen der wissenschaftlichen Ansprechpartner
- Prof. Dr. Jannis Bischof
Lehrstuhl für ABWL und Unternehmensrechnung, Universität Mannheim
Telefon: +49 621 181-1630
E-Mail: jbischof@uni-mannheim.de - Prof. Dr. Davud Rostam-Afschar
Professor für Rechnungswesen, Universität Mannheim
Telefon: +49 621 181-1645
E-Mail: rostam-afschar@uni-mannheim.de
Weiterführende Informationen
Den vollständigen „GBP-Monitor: Unternehmenstrends im Juli 2026“ finden Sie unter:
https://www.accounting-for-transparency.de/wp-content/uploads/2026/07/gbp_monitor_2026_07.pdf




















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