Kürzere Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld: Milliardenpotenzial an Einsparungen – Reform bleibt jedoch umstritten
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prognostiziert für das Jahr 2026 ein Defizit von nahezu 10 Milliarden Euro im Arbeitslosengeldsystem. Vor diesem Hintergrund werden verschiedene Reformansätze diskutiert, darunter auch eine Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose. Bernd Fitzenberger, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), weist darauf hin, dass eine Begrenzung der maximalen Bezugszeit zwar Einsparungen ermöglichen und die Motivation zur schnellen Wiederaufnahme einer Beschäftigung erhöhen könnte. Dennoch reiche dies angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht aus, um das finanzielle Defizit vollständig auszugleichen.
Aktuelle Staffelung der Bezugsdauern
Derzeit ist die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes altersabhängig gestaffelt:
- Bis 49 Jahre: maximal 12 Monate
- 50 bis 54 Jahre: maximal 15 Monate
- 55 bis 57 Jahre: maximal 18 Monate
- Ab 58 Jahren: maximal 24 Monate
Wäre die Bezugsdauer im Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2022 für alle Altersgruppen auf 12, 15 oder 18 Monate begrenzt worden, hätten sich die Ausgaben bei unveränderten Arbeitslosigkeitsdauern um 13, 8 beziehungsweise 4 Prozent reduziert. Konkret hätten sich Einsparungen von 2,4 Milliarden Euro (12 Monate), 1,4 Milliarden Euro (15 Monate) und 0,7 Milliarden Euro (18 Monate) ergeben.
Zusammenhang zwischen Alter und Bezugsdauer
Mit zunehmendem Alter verlängert sich im Durchschnitt auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. So lag in der ältesten Altersgruppe (ab 58 Jahren) die mittlere Bezugsdauer bei 13 Monaten, während bei Personen zwischen 16 und 49 Jahren bereits nach vier Monaten die Hälfte der Leistungsbezieher den Bezug beendet hatte.
Auswirkungen verkürzter Bezugszeiten
Eine Reduzierung der maximalen Bezugsdauer könnte dazu führen, dass Betroffene schneller eine neue Beschäftigung aufnehmen, was weitere Einsparungen im System bewirken würde. Voraussetzung hierfür ist jedoch das Vorhandensein geeigneter Arbeitsplätze. Ältere Arbeitslose stehen vor größeren Herausforderungen bei der Jobsuche, da ihre Vermittlungschancen im Vergleich zu jüngeren Personen deutlich geringer sind. Gesine Stephan, Leiterin des Forschungsbereichs „Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit“ am IAB, betont daher die Bedeutung von Gerechtigkeitsaspekten und wohlfahrtsökonomischen Überlegungen bei der Gestaltung der Arbeitslosenversicherung.
Folgen für andere Sozialversicherungssysteme
Eine Verkürzung der Bezugsdauer hätte auch Auswirkungen auf weitere öffentliche Haushalte. Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung könnten durch Mindereinnahmen in der Rentenversicherung sowie steigende Ausgaben bei der Grundsicherung kompensiert werden. Besonders ältere Langzeitarbeitslose wären finanziell schlechter abgesichert, was sich negativ auf deren Konsumverhalten auswirken könnte. Simon Trenkle vom IAB weist darauf hin, dass längere Bezugsdauern in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sinnvoll sein können und Mehrausgaben in Krisenzeiten durch erhöhte Einnahmen in wirtschaftlichen Aufschwungphasen ausgeglichen werden sollten.
Methodik der Untersuchung
Die Analyse basiert auf einer Kohorte von Personen, die zwischen Oktober 2021 und September 2022 erstmals Arbeitslosengeld bezogen haben. Für die Berechnungen wurden die exakten Bezugszeiträume und die damit verbundenen Zahlungen summiert, um die Auswirkungen unterschiedlicher maximaler Bezugsdauern zu ermitteln. Die vollständige Studie ist unter folgendem Link verfügbar: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-16.pdf.




















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