EU-Schulden bereits über 800 Milliarden Euro – Gemeinsame Finanzinstrumente stärken nationale Haushalte und belasten Deutschland.

EU-Schulden bereits über 800 Milliarden Euro – Gemeinsame Finanzinstrumente stärken nationale Haushalte und belasten Deutschland.

Gemeinsame Schulden der EU bereits umfassend vorhanden

Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union rücken Vorschläge zur Einführung sogenannter „Eurobonds“ verstärkt in den Fokus. Dabei wird häufig übersehen, dass die EU bereits heute über eine Vielzahl gemeinschaftlicher Verschuldungsinstrumente verfügt. Eine Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim zeigt, dass die gemeinschaftlichen EU-Schulden Ende 2024 ein Volumen von mehr als 800 Milliarden Euro erreichten. Bis zum Jahr 2030 wird auf Basis bestehender Vereinbarungen mit einem Anstieg auf über 1,15 Billionen Euro gerechnet.

Bestehende gemeinsame Schuldeninstrumente und deren Nutzung

„Die politische Diskussion vermittelt oft den Eindruck, Eurobonds seien ein zukünftiges Konzept. Tatsächlich existieren bereits umfangreiche gemeinsame europäische Schulden mit Solidarhaftung“, erläutert Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. Er weist darauf hin, dass diese Instrumente zwar häufig mit europäischen Gemeinschaftsaufgaben begründet werden, in der Praxis jedoch – mit Ausnahme der Hilfen für die Ukraine – vor allem den nationalen Haushalten zugutekommen. Fabian Moormann von der Universität Münster ergänzt, dass insbesondere Mitgliedstaaten mit geringerer Bonität von günstigen EU-Krediten profitieren. Diese Finanzierungsvorteile basieren jedoch auf den Garantien kreditwürdigerer Länder, was eine verdeckte Umverteilung darstellt, die transparenter dargestellt werden sollte.

Finanzielle Belastungen für Deutschland

Für Deutschland als größte Volkswirtschaft und Mitglied mit sehr guter Bonität ergeben sich aus den bestehenden EU-Schuldeninstrumenten erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Deutschland trägt maßgeblich zur Absicherung gemeinsamer Schulden bei und ist gleichzeitig durch Rückzahlungsverpflichtungen aus EU-Eigenmitteln für Zuschüsse, Programme sowie ausfallgefährdete Hilfen an Drittstaaten belastet. Die ZEW-Analyse beziffert diese Lasten bis 2030 auf etwa 120 Milliarden Euro, was ungefähr 2,8 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2025 entspricht. Diese Verpflichtungen werden in den nationalen Schuldenstatistiken bislang nicht erfasst. Heinemann empfiehlt daher, künftige EU-Schuldeninstrumente auf klar definierte europäische Aufgaben wie die Unterstützung der Ukraine, Verteidigung oder Technologiepolitik zu fokussieren und neue Kreditlinien zur Finanzierung nationaler Haushalte kritisch zu hinterfragen.

Verwendung der EU-Schuldeninstrumente

Die bestehenden europäischen Verschuldungsinstrumente lassen sich in vier Hauptkategorien einteilen:

  • Kredite an Mitgliedstaaten
  • Zuschüsse an Mitgliedstaaten
  • Finanzhilfen für Drittstaaten
  • EU-Programme

Den größten Anteil nehmen schuldenfinanzierte Kredite an Mitgliedstaaten ein, die bis 2030 voraussichtlich rund 57 Prozent der gemeinschaftlichen EU-Schulden ausmachen. Zuschüsse an Mitgliedstaaten entfallen auf etwa 24 Prozent, während Finanzhilfen für Drittstaaten, insbesondere für die Ukraine, circa 14 Prozent betragen. EU-Programme, die direkt durch EU-Schulden finanziert werden, machen lediglich rund fünf Prozent aus. Diese Verteilung verdeutlicht eine Diskrepanz zwischen der häufigen Begründung gemeinsamer Schulden mit europäischen öffentlichen Gütern und deren tatsächlicher Verwendung.

Methodik der Studie

Die ZEW-Studie systematisiert die bestehenden europäischen Schuldeninstrumente nach ihrer tatsächlichen Verwendung und ordnet sie den Kategorien Kredite und Zuschüsse an Mitgliedstaaten, Finanzhilfen für Drittstaaten sowie EU-Programmen zu. Auf dieser Basis analysierten die Autoren die Entwicklung der ausstehenden EU-Schulden seit 1990, prognostizierten die Schuldenstände bis 2030 und verglichen die politischen Begründungen gemeinsamer Schulden mit den tatsächlichen Auszahlungs- und Nutzungsmustern. Darüber hinaus wurden die daraus resultierenden Rückzahlungsverpflichtungen für Deutschland berechnet.


Kontakt für wissenschaftliche Rückfragen

Prof. Dr. Friedrich Heinemann
Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“
Telefon: +49 (0)621 1235-149
E-Mail: friedrich.heinemann@zew.de


Originalpublikation

https://www.zew.de/fileadmin/FTP/policybrief/de/pb11-26.pdf

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