Flexibilisierung von Tarifverträgen als Faktor für verbesserte Wettbewerbsfähigkeit
Die Anpassung von Tarifverträgen mit flexibleren Regelungen kann sowohl den Erhalt von Arbeitsplätzen fördern als auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken. Diese Erkenntnis basiert auf Analysen aus Deutschland und Italien, die von der Rockwool Foundation Berlin (RFBerlin) in einem aktuellen Research Insight vorgestellt wurden. Christian Dustmann, Direktor von RFBerlin und Professor am University College London, hebt hervor, dass insbesondere die Lohnzurückhaltung infolge der Flexibilisierung nach 1995 maßgeblich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beigetragen hat.
Unterschiedliche Lohnentwicklungen in der Metall- und Elektroindustrie
Die IG Metall schlägt für die laufenden Tarifverhandlungen differenzierte Lohnerhöhungen vor: Unternehmen mit guter wirtschaftlicher Lage sollen höhere Zuwächse erhalten, während Firmen mit Herausforderungen geringere Steigerungen bekommen. Seit Mitte der 1990er Jahre haben Öffnungsklauseln in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Diese ermöglichen es Betrieben, in Absprache mit Arbeitnehmervertretungen von branchenweiten Vereinbarungen bei Löhnen, Arbeitszeiten und weiteren Konditionen abzuweichen, wenn die betrieblichen Gegebenheiten es erfordern.
Bernd Fitzenberger, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und Ko-Autor der Studie, betont, dass diese Flexibilisierung bereits vor den Hartz-Reformen 2005 wesentlich zur Wettbewerbssteigerung beigetragen hat, da sie mit Produktivitätssteigerungen einherging. Während 1995 weniger als fünf Prozent der Tarifverträge im verarbeitenden Gewerbe Öffnungsklauseln enthielten, lag deren Anteil 2004 bei etwa 60 Prozent.
Tarifliche Strukturen und Beschäftigungseffekte in Italien
Im Gegensatz dazu zeigt sich in Italien eine andere Entwicklung: Aufgrund eines rigideren Tarifvertragssystems suchten Unternehmen zunehmend Wege, die bestehenden Regelungen zu umgehen, etwa durch Austritte aus Verbänden oder den Abschluss von Tarifverträgen mit kleineren Gewerkschaften. Laut Lorenzo Incoronato, RFBerlin Research Fellow und Professor an der Universität Neapel Federico II, führten diese Maßnahmen zu einem Lohnrückgang von zwei bis drei Prozent, während gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung um drei bis vier Prozentpunkte stieg.
Regionale Unterschiede waren dabei signifikant: Im wirtschaftlich stärkeren Norden Italiens, geprägt von intensiverem Wettbewerb, korrelierte der Rückgang der Löhne mit einer höheren Beschäftigungsstabilität. Im Süden, wo Arbeitgeber eine stärkere Marktmacht besitzen, fielen die Lohneinbußen größer aus, ohne dass sich die Beschäftigungssituation verbesserte.
Christian Dustmann fasst zusammen, dass die Herausforderung nicht allein in einer flexibleren Lohnfestlegung besteht, sondern darin, diese mit einem effektiven Schutz der Arbeitnehmerlöhne zu verbinden.
Kontaktinformationen der wissenschaftlichen Ansprechpartner
- Prof. Christian Dustmann; E-Mail: cd@rfberlin.com; Telefon: 0044/7818 048 380
- Prof. Bernd Fitzenberger; E-Mail: bernd.fitzenberger@fau.de; Telefon: 0911/179-3113
- Prof. Lorenzo Incoronato; E-Mail: lorenzo.incoronato@unina.it
Originalpublikation
RFBerlin Research Insights: „Collective Bargaining Between Protection and Flexibility: Lessons from Germany and Italy“ von Christian Dustmann, Bernd Fitzenberger und Lorenzo Incoronato. Verfügbar unter: https://www.rfberlin.com/research-insight/
Weiterführende Literatur
- Bellmann, Lutz, Christian Dustmann und Bernd Fitzenberger: „Collective Bargaining in Germany: Trends and Challenges“, RFBerlin Discussion Paper, 2026, Nr. 187/26
- Dustmann, Christian et al.: „Opting Out of Centralized Collective Bargaining: Evidence from Italy“, RFBerlin Discussion Paper, 2025, Nr. 43/25

















