Auswirkungen von Sanktionen auf die Arbeitsaufnahme von Partnerinnen und Partnern
Eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass Sanktionen durch Jobcenter die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die betroffene Person eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Interessanterweise wirken sich Sanktionen gegen den Partner oder die Partnerin vor allem auf die Arbeitsaufnahme von Frauen aus.
Ergebnisse der Studie
- Wenn der Partner aufgrund einer Pflichtverletzung sanktioniert wird, steigt die Übergangsrate von Frauen aus dem Bezug von Grundsicherungsleistungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 23 Prozent.
- Die Übergangsrate von Männern verändert sich kaum, wenn die Partnerin sanktioniert wird.
- Bei direkten Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte selbst, nehmen Männer schneller eine Beschäftigung auf als Frauen.
Joachim Wolff, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Grundsicherung und Aktivierung“, weist darauf hin, dass verschiedene Faktoren diese Unterschiede erklären können. Dazu zählen unter anderem die Kinderbetreuung, unterschiedliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie die Verhandlungsmacht innerhalb des Haushalts.
Einfluss der Familiensituation
- Frauen ohne minderjährige Kinder sowie Frauen mit Kindern ab drei Jahren reagieren auf Sanktionen des Partners mit einer beschleunigten Arbeitsaufnahme.
- Bei Frauen mit Kindern bis zu zwei Jahren verringert sich die Übergangsrate sowohl bei eigenen Sanktionen als auch bei Sanktionen des Partners.
- Männer zeigen insgesamt eine schnellere Arbeitsaufnahme bei eigenen Sanktionen.
Weitere Erkenntnisse
Sanktionen gegen den Partner oder die Partnerin reduzieren zudem die Wahrscheinlichkeit, selbst sanktioniert zu werden. Bei Frauen sinkt diese Wahrscheinlichkeit um mehr als 81 Prozent, wenn der Partner bereits sanktioniert wurde. Männer verzeichnen einen geringeren Rückgang.
Wolff fasst zusammen, dass die Auswirkungen von Sanktionen auf das Arbeitssuchverhalten und die Beschäftigungsübergänge bei Personen in Paarhaushalten nicht ohne Weiteres mit denen alleinlebender Personen vergleichbar sind.
Methodik der Untersuchung
Die Analyse basiert auf administrativen Daten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 25 und 55 Jahren in Paarbeziehungen. Diese Personen sind zwischen April 2008 und März 2013 in den Bezug von Grundsicherungsleistungen eingetreten, ohne gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Ihre Beschäftigungsübergänge wurden bis Ende 2015 verfolgt.
Die vollständige Studie steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-21.pdf


















