Sanktionen in der Grundsicherung gehen meist nicht mit einer späteren Beschäftigung einher

Eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt Einblicke in die Entwicklung des Leistungsbezugs und der Beschäftigung nach dem Ereignis, das die Sanktion begründet. Die Ergebnisse, basierend auf administrativen Daten der BA-Statistik für das Jahr 2018, zeigen: Fast zwei Drittel der betroffenen Personen erleben innerhalb eines Jahres nach dem ersten Sanktionsereignis mindestens ein weiteres. Nur ein kleiner Teil der Sanktionsereignisse geht mit einer späteren Beschäftigungsaufnahme einher.

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