Lohnunterschiede zwischen Geschlechtern in deutschen Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten
Eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten annähernd gleiche Gehälter von vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen selten sind. Nur etwa 21 Prozent dieser Unternehmen weisen einen geschlechtsspezifischen Lohnunterschied von höchstens fünf Prozent auf. Auch bei Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten innerhalb eines Betriebs bestehen weiterhin Gehaltsunterschiede.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Auswirkungen
Die geplante EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten Maßnahmen ergreifen müssen, wenn der Lohnunterschied bei gleichwertiger Arbeit mehr als fünf Prozent beträgt. Derzeit verdienen Männer in 70 Prozent der Betriebe durchschnittlich mehr als fünf Prozent mehr als Frauen, während in neun Prozent der Betriebe Frauen mehr verdienen. Diese Zahlen berücksichtigen jedoch nicht, dass Männer und Frauen häufig in unterschiedlichen Berufen tätig sind.
Unterschiede bei vergleichbaren Tätigkeiten
Eine detaillierte Betrachtung von Beschäftigten mit ähnlichen Berufen und Anforderungen innerhalb desselben Betriebs verdeutlicht weiterhin signifikante Gehaltsunterschiede zugunsten der Männer. So arbeiten 63 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen in Gruppen, in denen sie im Durchschnitt mehr als fünf Prozent weniger verdienen als vergleichbare männliche Kollegen. Dies deutet darauf hin, dass nach Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes in vielen Fällen Handlungsbedarf besteht.
Handlungsempfehlungen und gesetzlicher Rahmen
Florian Zimmermann, Forscher am IAB, betont, dass eine genaue Analyse betrieblicher Strukturen notwendig ist, um Entgeltunterschiede abzubauen. Transparente Gehaltsstrukturen und familienfreundliche Maßnahmen können dazu beitragen, eine gerechtere Bezahlung zu erreichen.
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat die Umsetzung jedoch auf Anfang 2027 verschoben. Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Männer und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit vergleichbare Vergütungen erhalten. Lohnunterschiede gelten nur dann als gerechtfertigt, wenn sie fünf Prozent nicht überschreiten.
Methodik der Analyse
- Basis der Untersuchung sind die „Stichprobe Integrierter Employer-Employee-Daten“ (SIEED) des IAB.
- Betrachtet wurden ausschließlich Vollzeitbeschäftigte.
- Faktoren wie Überstunden, Berufserfahrung oder Leitungsfunktionen wurden nicht berücksichtigt.
Die vollständige Analyse ist im IAB-Forum verfügbar: iab-forum.de.




















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