Effekte der Corona-Wirtschaftshilfen: Stabilisierung trotz Fehlanreizen
Die von der Bundesregierung während der Corona-Pandemie bereitgestellten Wirtschaftshilfen trugen maßgeblich zur Stabilisierung von Unternehmen und Arbeitsplätzen bei. Schätzungen zufolge konnten in den Jahren 2020 und 2021 etwa 140.000 Betriebe vor der Schließung bewahrt und rund 280.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Gleichzeitig blieben die negativen Auswirkungen auf den Strukturwandel in der Wirtschaft begrenzt.
Analyse und Empfehlungen des ZEW
Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW, erläutert in einer Stellungnahme für die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie, dass die Hilfen grundsätzlich wirksam waren. Für zukünftige Krisen empfiehlt er jedoch eine zielgerichtetere Ausgestaltung der Unterstützungsmaßnahmen, eine Reform des Kurzarbeitergeldes sowie den Verzicht auf sektorale Steuervergünstigungen.
Heinemann betont: „Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden rasch und entschlossen eingesetzt, wodurch viele grundsätzlich überlebensfähige Unternehmen durch die Krise geführt werden konnten. Für künftige Krisen gilt es jedoch, staatliche Hilfen so zu gestalten, dass sie den notwendigen Strukturwandel nicht dauerhaft behindern. Die Krisenpolitik sollte kurzfristig stabilisieren, langfristig aber Anpassungsprozesse fördern.“
Verhinderung von Unternehmensschließungen und Arbeitsplatzverlusten
Die Wirtschaftshilfen verbesserten die Liquidität und Bonität der geförderten Unternehmen und verhinderten zahlreiche Schließungen. Eine gemeinsame Studie von Prognos und dem ZEW, basierend auf Simulationen mit dem Mannheimer Unternehmenspanel, zeigt, dass ohne die staatlichen Maßnahmen im Jahr 2020 etwa 100.000 zusätzliche Unternehmensschließungen zu verzeichnen gewesen wären. Für 2021 kommen weitere 46.000 vermiedene Schließungen hinzu. Unter Berücksichtigung von Folgeeffekten ergibt sich ein Nettoeffekt von circa 136.000 geretteten Unternehmen und etwa 283.000 gesicherten Arbeitsplätzen.
Darüber hinaus weist eine berechnete Insolvenzlücke von rund 8.600 Unternehmen darauf hin, dass auch wirtschaftlich schwächere Kleinstbetriebe vorübergehend am Markt gehalten wurden. Dieser Effekt wird jedoch als geringfügig und überwiegend temporär eingeschätzt. Positiv bewertet wird zudem die Ausgestaltung der deutschen Kreditprogramme, die durch strenge Zugangsvoraussetzungen, das Verbot der Refinanzierung von Altschulden sowie Überkompensationsprüfungen Fehlanreize begrenzen.
Reformbedarf beim Kurzarbeitergeld und Steuervergünstigungen
Heinemann sieht insbesondere beim Kurzarbeitergeld Verbesserungsbedarf. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern fehlen in Deutschland Mechanismen, die bei länger andauernder Kurzarbeit den Übergang in zukunftsfähige Beschäftigungsverhältnisse fördern. Stattdessen führten steigende Lohnersatzraten im Zeitverlauf zu Anreizen, die Kurzarbeit länger aufrechtzuerhalten. Für zukünftige Krisen empfiehlt er daher eine Absenkung der Ersatzraten, eine stärkere Kostenbeteiligung der Unternehmen sowie zusätzliche Auflagen bei längerer Nutzung.
Angesichts negativer Erfahrungen mit kurzfristig eingerichteten Hilfsprogrammen, etwa beim Ölpreisanstieg 2026, rät Heinemann zu einer zurückhaltenden Politik bei der Einführung neuer Krisenprogramme. Er schlägt vor, Schwellenwerte für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) festzulegen, die als Auslöser für spezielle Unterstützungsmaßnahmen dienen sollen, um nur bei tatsächlichen tiefgreifenden Krisen einzugreifen.
Als Beispiel für eine suboptimal konzipierte Krisenmaßnahme nennt Heinemann die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie. Diese führte 2026 zu einer dauerhaften Steuervergünstigung mit jährlichen Steuerausfällen von knapp vier Milliarden Euro. Er warnt davor, dass sektorale Steuervergünstigungen schnell zu dauerhaften Subventionen werden können, die ursprünglich als temporäre Hilfen gedacht waren.
Kontaktinformationen
Prof. Dr. Friedrich Heinemann
Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft“
Telefon: +49 (0)621 1235-149
E-Mail: friedrich.heinemann@zew.de



















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