Mitbestimmte Unternehmen zeigen höhere Erfolge bei der Digitalisierung – EU-Initiative „EU Inc.“ gefährdet Mitbestimmung
Die digitale Transformation stellt Unternehmen vor bedeutende Herausforderungen und eröffnet gleichzeitig beträchtliche Wachstumschancen. Untersuchungen belegen, dass Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung im Aufsichtsrat diese Herausforderungen erfolgreicher bewältigen als vergleichbare Unternehmen ohne Mitbestimmung. Dabei korreliert die digitale Transformation mit gesteigerter Profitabilität sowie einem positiven Beschäftigungswachstum.
Mitbestimmungs-Bonus besonders in komplexen Unternehmensstrukturen
Der Vorteil durch Mitbestimmung zeigt sich besonders deutlich bei Unternehmen mit komplexen Rahmenbedingungen, etwa solchen mit diversifizierten Geschäftsmodellen oder breit gestreuter Eigentümerstruktur. Dies ergab eine Studie von Professoren der Universitäten Marburg und Göttingen, Prof. Dr. Marc Steffen Rapp und Prof. Dr. Michael Wolff.
Das Mitbestimmungsgesetz von 1976, das eine paritätische Vertretung der Beschäftigten im Aufsichtsrat großer Unternehmen vorschreibt, wurde zu einer Zeit erlassen, als die Digitalisierung noch in den Anfängen stand. Die Beschäftigten wählen dabei sowohl betriebliche Vertreter, meist Betriebsräte, als auch überbetriebliche, die von Gewerkschaften nominiert werden. Die aktuelle empirische Forschung, gefördert vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung, zeigt, dass die Einbindung der Beschäftigtenseite in zentrale Unternehmensentscheidungen die digitale Transformation positiv beeinflusst.
Messbare Vorteile mitbestimmter Unternehmen bei der Digitalisierung
Die Studie definiert ein „Maß der digitalen Transformation“ anhand folgender Kriterien:
- Fortschritt bei der Entwicklung digitaler Technologien und Anzahl der gehaltenen Patente
- Umsatzanteil aus digitalen Produkten und Dienstleistungen
- Vorhandensein eines Chief Digital Officers im Vorstand
- Verfügbarkeit digitaler Schlüsselkompetenzen
Unternehmen mit Mitbestimmung schneiden in allen vier Bereichen signifikant besser ab. Diese Ergebnisse korrespondieren mit weiteren Studien, die mitbestimmten Unternehmen bessere Arbeitsbedingungen, höhere Innovationsfähigkeit, gesteigerte Investitionen, Produktivität und Krisenresilienz attestieren.
Methodik und Ergebnisse der Untersuchung
Für die Analyse wurden rund 500 börsennotierte Unternehmen zwischen 2010 und 2020 untersucht, darunter 252 deutsche Unternehmen aus dem Prime Standard der Deutschen Börse. Davon sind 111 mitbestimmt, 141 nicht. Um Verzerrungen durch Unternehmensgröße auszuschließen, wurden diese deutschen Firmen mit 252 vergleichbaren europäischen Unternehmen ohne Mitbestimmung verglichen.
Die mitbestimmten Unternehmen erzielten im Durchschnitt einen Wert von 0,13 im Maß der digitalen Transformation, während Unternehmen ohne Mitbestimmung bei -0,05 lagen. Besonders stark zeigte sich der Effekt bei paritätisch besetzten Aufsichtsräten. Die Forscher schätzen den Einfluss auf etwa ein Drittel der Streuung dieses Maßes, was auch wirtschaftlich relevant ist. Die Wirkung ist vor allem bei komplexen Unternehmenskontexten ausgeprägt, etwa bei hoher Diversifikation, intensiver Forschungs- und Entwicklungstätigkeit oder breit gefächerter Eigentümerstruktur.
Erklärungsansätze für den Mitbestimmungs-Bonus
Die Wissenschaftler führen die positiven Effekte auf mehrere Faktoren zurück:
- Arbeitnehmervertreter bringen spezifisches Erfahrungs- und Organisationswissen in strategische Entscheidungen ein, was die Entscheidungsgrundlage verbessert.
- Mitbestimmung fördert Vertrauen und Akzeptanz in Veränderungsprozessen, insbesondere wenn digitale Initiativen tiefgreifende Auswirkungen auf Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen haben.
- Obwohl Entscheidungen nicht konfliktfrei verlaufen, erhalten sie durch Mitbestimmung eine höhere Legitimation und stabilere Umsetzungsbedingungen über längere Zeiträume.
Diese positiven Effekte wirken sich insgesamt auf die Unternehmensentwicklung aus. Eine stärkere digitale Transformation korreliert mit erhöhter operativer Effizienz (Return on Assets) und stärkerem Beschäftigungswachstum.
Gefährdung der Mitbestimmung durch EU-Initiative „EU Inc.“
Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) warnt vor einer Erosion der Mitbestimmung durch Gesetzeslücken und neue EU-Vorhaben. Dr. Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des I.M.U., betont, dass Mitbestimmung ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften und ein wirtschaftlicher Standortvorteil ist. Dennoch sei das Mitbestimmungsgesetz nach 50 Jahren stark ausgehöhlt, und die EU-Kommission habe einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Umgehung der Mitbestimmung erleichtert.
Bereits heute nutzen Unternehmen legale Konstruktionen oder ignorieren gesetzliche Vorgaben, um Mitbestimmung zu umgehen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass rund 3,18 Millionen Beschäftigte in etwa 500 deutschen Großunternehmen von der paritätischen Mitbestimmung ausgeschlossen sind – ein Anstieg von 700.000 gegenüber 2022.
Von 1168 deutschen Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und ohne „Tendenzschutz“ verfügen nur 665 über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat (57 %). Die restlichen 503 Unternehmen umgehen die Mitbestimmung entweder legal oder rechtswidrig.
Risiken durch die geplante EU-Unternehmensrechtsform „EU Inc.“
Der Entwurf der EU-Kommission für eine neue Unternehmensrechtsform, bekannt als „28. Regime“ oder „EU Inc.“, könnte die Umgehung der Mitbestimmung weiter erleichtern. Unternehmen könnten sich demnach ein EU-Mitgliedsland mit niedrigeren Standards aussuchen, ohne an ihrem tatsächlichen Standort ansässig zu sein. Die Registrierung soll digital und mit minimalem Aufwand möglich sein, ohne verpflichtende Identitätsprüfung vor Ort.
Obwohl die Initiative offiziell die Gründung von Start-ups erleichtern soll, ist der Entwurf nicht auf junge Unternehmen beschränkt. Dadurch könnten auch etablierte Großkonzerne in Ländern mit geringeren Anforderungen an Mitbestimmung registriert werden.
Das Europäische Parlament hat bereits 2026 Maßnahmen zum Schutz der Mitbestimmung gefordert, der Bundesrat hat ähnliche Forderungen unterstützt. Im Kommissionsentwurf fehlen jedoch wirksame Schutzmechanismen. Experten fordern daher eine Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Start-ups und Scale-ups sowie eine verbindliche Sicherung der Mitbestimmung auf EU-Ebene.
Politische Stellungnahmen und Forderungen
Die Bundesregierung hat angekündigt, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für den Schutz der Mitbestimmung einzusetzen. Das I.M.U. betont, dass eine Stärkung der Mitbestimmung sowohl demokratische Teilhabe als auch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fördert. Die jüngsten Forschungsergebnisse unterstreichen die Bedeutung der Mitbestimmung insbesondere im Kontext der digitalen Transformation.
Kontakt für wissenschaftliche Anfragen
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Telefon: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Quellen
* Lion Fischer, Dr. Michelle Lang, Prof. Dr. Marc Steffen Rapp, Prof. Dr. Michael Wolff: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat als strategische Partner? In: Board: Zeitschrift für Aufsichtsräte in Deutschland, Heft 4/2026, S. 161-165.
** Forschungsüberblick zur Wirkung der Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen: https://www.boeckler.de/data/Mitbestimmung_Pressemappe2026.pdf




















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Die EU-Initiative „EU Inc.“ gefährdet nicht nur die Mitbestimmung, sondern auch die Innovationskraft und Stabilität der Unternehmen. Wir müssen die Stimme der Beschäftigten schützen!
Mitbestimmung gefährdet bewährte Strukturen? Ach was, nur weil einige Unternehmen mit fairen Stimmen erfolgreicher bei der Digitalisierung sind. Wer braucht schon Demokratie im Job?