Erbschaftsteuer und Betriebsvermögen Analyse zur größten Steuervergünstigung und ihren ökonomischen Folgen

Erbschaftsteuer: Betriebsvermögen als größte Steuervergünstigung mit fragwürdiger ökonomischer Wirkung

Eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung analysiert die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaftsteuer. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass diese Privilegierung nicht nur die größte Steuervergünstigung in Deutschland darstellt, sondern auch ökonomisch problematisch ist.

Ungerechtigkeit und wirtschaftliche Zweifel an der Verschonung

Die derzeitige Regelung führt dazu, dass die Erbschaftsteuer, welche eigentlich zur Verringerung der Vermögensungleichheit beitragen sollte, in Teilen regressiv wirkt. Das bedeutet, dass größere Vermögen im Vergleich zu kleineren steuerlich weniger belastet werden. Zudem schwächt diese Praxis die finanzielle Grundlage des Staates, was sich negativ auf öffentliche Investitionen auswirken kann.

Das IMK weist darauf hin, dass es alternative Methoden gibt, um Unternehmen und Arbeitsplätze im Erbfall zu sichern, ohne auf die umfassende Steuerbefreiung zurückzugreifen. Im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, bei dem Dr. Katja Rietzler als Sachverständige auftrat, wurde deutlich, dass die bestehende Verschonung die Kluft zwischen Arm und Reich verstärkt, ohne dabei wirtschaftlich sinnvoll zu sein.

Finanzielle Auswirkungen und Kritik an der aktuellen Regelung

  • Für das Jahr 2026 werden Mindereinnahmen von etwa 8,8 Milliarden Euro erwartet, was rund 70 Prozent des Erbschaftsteueraufkommens entspricht.
  • Zwischen 2009 und 2020 entgingen den Bundesländern schätzungsweise 70 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
  • Diese Einnahmeverluste können zu Einschnitten bei staatlichen Investitionen und Bildungsausgaben führen, was langfristig die Standortqualität und Chancengleichheit beeinträchtigt.

Auch für die Unternehmen selbst kann die aktuelle Steuerbegünstigung nachteilig sein, da sie unternehmerische Entscheidungen verzerren kann. Beispielsweise könnten Nachfolgeregelungen innerhalb der Familie aus steuerlichen Gründen bevorzugt werden, obwohl andere Lösungen wirtschaftlich sinnvoller wären.

Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zur Sicherung von Unternehmen

Die Expertin schlägt vor, die Steuerlast langfristig zu stunden und dabei marktorientierte Zinssätze anzusetzen oder stille Staatsbeteiligungen einzuführen. Diese Maßnahmen könnten den Schutz von Unternehmen und Arbeitsplätzen gewährleisten, ohne die negativen Effekte der derzeitigen Verschonung.

Die Analyse stützt sich auf Daten einer europaweit harmonisierten Haushaltsbefragung, ergänzt durch Schätzungen auf Basis von Reichenlisten, um auch sehr hohe Vermögen angemessen zu erfassen.

Vermögensungleichheit in Deutschland und Rolle des Betriebsvermögens

Deutschland weist im Euroraum eine der höchsten Vermögensungleichheiten auf. Ende 2025 entfielen etwa 60 Prozent des Nettovermögens auf das reichste Zehntel der Bevölkerung, das reichste Hundertstel besaß über ein Viertel. Betriebsvermögen spielt dabei eine zentrale Rolle:

  • Bei den unteren 90 Prozent der Vermögensverteilung ist Betriebsvermögen nahezu unbedeutend.
  • Im reichsten Zehntel macht es 21,4 Prozent des Bruttovermögens aus, im reichsten Hundertstel sogar 37,5 Prozent.
  • 98 Prozent der nicht börsennotierten Unternehmensanteile gehören dem obersten Zehntel, 80,1 Prozent dem obersten Hundertstel.

Die größten Vermögen werden überwiegend an bereits wohlhabende Personen vererbt. Rund die Hälfte aller Schenkungen und Erbschaften geht an das reichste Zehntel. Die Wahrscheinlichkeit, in das oberste Hundertstel aufzusteigen, steigt durch geerbtes Betriebsvermögen erheblich. Deutsche Milliardäre verdanken laut einer Forbes-basierten Analyse etwa 75 Prozent ihres Vermögens Erbschaften – mehr als in anderen untersuchten Ländern.

Regressivität der Erbschaftsteuer durch Verschonungsregelungen

Die geltenden Verschonungsregelungen begünstigen vor allem wohlhabende Erbinnen und Erben. Trotz einer seit 2016 geltenden Abschmelzung des Verschonungsabschlags ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro kann die Steuer nach einer Bedarfsprüfung erlassen werden. Zwischen 2021 und 2025 summierte sich der erlassene Steuerbetrag auf etwa 11 Milliarden Euro.

Dies führt dazu, dass hohe Vermögen effektive Steuersätze zahlen, die niedriger sind als bei kleineren Vermögen. Die Erbschaft- und Schenkungssteuer wirkt somit teilweise regressiv, was angesichts der bestehenden Vermögensungleichheit als besonders problematisch einzustufen ist.


Kontaktinformationen

Dr. Katja Rietzler
Expertin für Steuer- und Finanzpolitik, IMK
Telefon: 0211-7778-576
E-Mail: Katja-Rietzler@boeckler.de

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Telefon: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


Quellenangabe

Katja Rietzler: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer: Unnötig und verteilungspolitisch kontraproduktiv – Stellungnahme anlässlich der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am 13.10.2026. IMK Policy Brief Nr. 227, Oktober 2026.
Download: https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009520

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