Steuerliche Entlastungen gleichen „kalte Progression“ nicht aus – begrenzte finanzielle Handlungsspielräume
Die geplanten Änderungen im Einkommensteuerrecht durch das Einkommensteuerreformgesetz 2027 werden die sogenannte „kalte Progression“ in den nächsten zwei Jahren nicht vollständig kompensieren. Das bedeutet, dass sowohl Alleinstehende als auch Familien bis zum Jahr 2028 trotz Einkommenssteigerungen, die lediglich der Inflation entsprechen, mit einer höheren steuerlichen Belastung rechnen müssen.
Unzureichende Fortschritte bei der Angleichung von Kinderfreibetrag und Kindergeld
Die Bundesregierung verfehlt zudem ihr im Koalitionsvertrag formuliertes Ziel, die Diskrepanz zwischen der Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes zu verringern. Trotz dieser Defizite wird von weiteren kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer abgeraten. Solche Maßnahmen würden zusätzliche Steuermindereinnahmen verursachen, für die angesichts der aktuellen Haushaltslage auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene keine finanziellen Spielräume bestehen. Die ab 2028 geplante Senkung der Körperschaftsteuer verschärft die finanzielle Situation zusätzlich.
Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)
Diese Einschätzungen basieren auf einer aktuellen Untersuchung des IMK der Hans-Böckler-Stiftung, die von Dr. Katja Rietzler im Rahmen einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags vorgestellt wurde. Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des IMK, kommentiert: „Die begrenzten Entlastungen spiegeln die angespannte Lage der öffentlichen Finanzen wider. Während Vermögen, Erbschaften und Kapitaleinkommen über Jahrzehnte steuerlich entlastet wurden, steigen die Anforderungen an den Staat kontinuierlich. Dadurch fehlen Mittel, um die arbeitende Bevölkerung wirkungsvoll zu entlasten.“
Auswirkungen auf öffentliche Investitionen
Dr. Katja Rietzler warnt, dass weitere Mindereinnahmen, insbesondere bei Ländern und Kommunen, die mit dem „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) begonnene Stärkung der öffentlichen Investitionen behindern könnten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Kommunen und der bevorstehenden Mindereinnahmen durch die schrittweise Körperschaftsteuersenkung ab 2028 besteht die Gefahr, dass Mittel, die eigentlich für Investitionen vorgesehen sind, zur Deckung von Haushaltsdefiziten verwendet werden.
Die Analyse zeigt, dass in den Jahren 2031 bis 2036 die Mindereinnahmen aus der Körperschaftsteuersenkung die Zuweisungen aus dem SVIK an Länder und Kommunen übersteigen werden. Dies ist kritisch, da in der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung weitgehend anerkannt ist, dass Infrastrukturinvestitionen das Wirtschaftswachstum fördern, während für Steuersenkungen bei Unternehmen ein solcher Effekt nicht nachgewiesen ist.
Kontaktinformationen
- Dr. Katja Rietzler
IMK-Expertin für Steuer- und Finanzpolitik
Telefon: 0211-7778-576
E-Mail: Katja-Rietzler@boeckler.de - Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Telefon: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Weiterführende Informationen
Die vollständige Stellungnahme des IMK zur Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundestag.de/resource/blob/1230876/06-IMK.pdf


















