Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung: Unternehmen verfehlen Beschäftigungsvorgaben trotz gesetzlicher Vorgaben und Potenzialen.

Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung: Unternehmen verfehlen Beschäftigungsvorgaben trotz gesetzlicher Vorgaben und Potenzialen.

Beschäftigung von Schwerbehinderten: Einfluss von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen

Bis Ende November finden in Deutschland die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) statt. In Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten ist die Wahl einer SBV vorgeschrieben. Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Quote an schwerbehinderten Mitarbeitenden einzustellen. Dennoch erfüllen viele Unternehmen diese Vorgabe nicht oder beschäftigen keine Menschen mit Behinderung.

Beschäftigungssituation und Mitbestimmung

Insbesondere in privatwirtschaftlichen Unternehmen ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten sind die Chancen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen geringer. Im öffentlichen Dienst und im gemeinnützigen Sektor ist die Beschäftigung von Schwerbehinderten häufiger anzutreffen. Die Präsenz von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen wirkt sich positiv auf die Beschäftigung aus: Unternehmen mit solchen Gremien stellen häufiger schwerbehinderte Menschen ein als Betriebe ohne Interessenvertretung.

Dennoch sehen Betriebs- und Personalräte weiterhin ungenutzte Potenziale bei der Integration Schwerbehinderter sowie bei der Einrichtung von Schwerbehindertenvertretungen. Diese Erkenntnisse stammen aus einer aktuellen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Ergebnisse der WSI-Studie

Die Untersuchung basiert auf der Auswertung der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2025 mit rund 4.000 Gremien sowie auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Auch Personen mit einem geringeren Behinderungsgrad können gleichgestellt werden, dies entscheidet die Arbeitsagentur. Bei Nichterfüllung der Quote ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die SBV hat die Aufgabe, die Integration schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und sie beratend zu unterstützen.

  • Rund 60 Prozent der privatwirtschaftlichen Arbeitgeber erfüllen die gesetzliche Mindestquote nicht.
  • Im Jahr 2024 waren laut Bundesagentur für Arbeit lediglich 51 Prozent der schwerbehinderten und gleichgestellten Personen im Erwerbsalter berufstätig, während die Erwerbstätigenquote der Gesamtbevölkerung bei 77 Prozent lag.
  • Etwa 26 Prozent der privatwirtschaftlichen Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten und 10 Prozent der öffentlichen Arbeitgeber beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen.
  • Weitere 36 Prozent der privaten und 32 Prozent der öffentlichen Arbeitgeber erfüllen die Quote nur teilweise.

Die Befragung zeigt, dass in mitbestimmten Unternehmen die Situation günstiger ist: 56 Prozent der gewinnorientierten und 69 Prozent der gemeinnützigen Betriebe erfüllen die gesetzliche Pflicht, im öffentlichen Dienst sind es 74 Prozent. Diese Werte liegen etwas unter den Ergebnissen von 2021.

Eine Schwerbehindertenvertretung existiert in 57 Prozent der nicht-gemeinnützigen und 61 Prozent der gemeinnützigen Betriebe. Im öffentlichen Dienst gaben 76 Prozent der Personalräte an, dass eine SBV vorhanden ist. Diese Zahlen haben sich seit 2021 leicht erhöht.

Zusammenhang zwischen SBV und Beschäftigung von Schwerbehinderten

Je größer ein Betrieb ist, desto wahrscheinlicher ist die Existenz einer Schwerbehindertenvertretung. Zudem korreliert das Vorhandensein einer SBV häufig mit einer höheren Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter. Ob die Anzahl der Betroffenen die Wahl einer SBV fördert oder die SBV selbst die Beschäftigung Schwerbehinderter begünstigt, lässt sich nicht abschließend klären.

Diese Fragestellung ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels von hoher Relevanz. Unternehmen sollten das Potenzial von Menschen mit Behinderungen stärker nutzen. Betriebs- und Personalräte sind gefordert, Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu verhindern und die Wahl von Schwerbehindertenvertretungen zu unterstützen.


Kontaktinformationen der Wissenschaftlichen Ansprechpartner


Weiterführende Literatur und Beispiele

Die vollständige Studie ist als WSI Policy Brief Nr. 103, Oktober 2026, verfügbar: https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009513

Ein praktisches Beispiel für die Wirkung von Schwerbehindertenvertretungen liefert die SBV bei Körber Technologies in Hamburg: https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-betriebsraetepreis-2026-fuer-alle-eine-perspektive-78700.htm

Das Gremium wurde kürzlich mit dem Deutschen Betriebsrätepreis ausgezeichnet: https://www.boeckler.de/de/tagungsberichte-18029-wo-mitbestimmung-gold-wert-ist-79179.htm

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