„EU-Strukturhilfen müssen soziale Anforderungen erfüllen: Europarecht bestätigt die Bindung.“

„EU-Strukturhilfen müssen soziale Anforderungen erfüllen: Europarecht bestätigt die Bindung.“
Neues Rechtsgutachten

EU-Strukturhilfen und Beihilfen der Mitgliedstaaten an soziale Anforderungen zu koppeln entspricht dem Europarecht

Wenn die sozial-ökologische Transformation gelingen soll, muss der Staat Unternehmen sowie Verbraucher*innen unter die Arme greifen, auch mit finanziellen Beihilfen. Das ist europarechtlich möglich – vor allem dann, wenn Subventionen für Unternehmen auch an soziale Vorgaben gebunden sind, beispielsweise zur Sicherung von Standorten oder zur Bezahlung nach Tarifvertrag. Das ergibt ein neues Rechtsgutachten.*

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